Informationen

Wie funktioniert das Mieten?

In der Regel wie folgt:

Sie starten eine Anfrage an unsere Hausvermittlung oder direkt online durch das Anfrage-Formular (s.u.).

Ist der Wunschtermin im Wunschhaus frei, so bekommen Sie einen Mietvertrag eventuell zusammen mit Hausordnung und Hausprospekt zugesandt. Andernfalls werden Alternativen unter den vorhandenen Häusern gesucht.

Geht ein Exemplar des Vertrages unserem Verwalter innerhalb von 10 Tagen nach Datum des Mietvertrages unterschrieben zu, dann ist das Haus gebucht.

Es gelten Rücktrittsfristen (je nach Objekt), nach deren Verstreichen eine Ausfallgebühr fällig ist.

Vor der Anreise ist unbedingt Rücksprache mit dem Verwalter bzw. dem oder der Hausmeister/in des jeweiligen Hauses zu halten, um die Übergabe zu vereinbaren.

Alle Miet- und sonstigen Anfragen zur Familienferienstätte Rührberg, das Kurt-Roser-Haus und die Bungalows richten Sie bitte direkt an:

Frau Alexandra Kubig
SAK Lörrach
Tumringerstr. 269
D-79539 Lörrach

email: Opens window for sending emailruehrberg(at)sak-loerrach.de

Telefon: +49 (0)7621 - 927910

 

Wichtig

Die meisten Häuser sind langfristig belegt. So sollten Sie insbesondere für die Gruppenhäuser mindestens 6 - 10 Monate im voraus buchen.

Bitte beachten Sie auch das Kleingedruckte:

Für ein Mietverhältnis ist einzig und allein der Mietvertrag maßgebend. Die Informationen auf diesen Seiten sind lediglich als Hinweise und nicht als Angebote zu verstehen.

Insbesondere vergewissern Sie sich vor Abschluss eines Mietvertrages, dass Sie die aktuellen Tarife kennen.  Die auf unseren Seiten publizierten Preise können sich jederzeit ändern. Allein die Ihnen bei Abschluss eines Mietvertrags bekannt gegebenen Tarife sind verbindlich.

Für alle diesbezüglichen Fragen, insbesondere auch für Terminanfragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Feedback

Wenn Sie bei uns bereits einmal gemietet haben, dann teilen Sie uns doch bitte Ihre Meinung mit.

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Formular

  1. Gewünschter Zeitraum
  2. Adressangaben
  3. Beim Absenden wird eine E-Mail in Ihrem Namen generiert und an die Hausverwaltung gesendet.

Wichtig

Bitte beachten Sie, dass für die Vermietung alleine der Mietvertrag maßgeblich ist. Nur durch den Mietvertrag kann ein Anspruch auf Belegung des Hauses begründet werden.

Sie sollten eine gültige E-Mail-Adresse angeben, oder aber Ihre Browser-Einstellungen zum Senden von E-Mails überprüfen, damit wir Ihnen antworten können.

Selbstverständlich müssen Sie keine Adresse angeben, sofern Sie keine Zusendung des Mietvertrages wünschen.

Zu guter Letzt beachten Sie bitte, dass Ihre Daten unverschlüsselt übermittelt werden, und dass Ihr Browser Javascript unterstützen muss, um die Anfrage abzusenden.